Jährlich werden in Deutschland mehrere hundert Millionen Euro in Form von Geld, Aktien oder Rentenpapiere sowie in Sachwerten vererbt, verschenkt oder in sonstiger Weise unentgeltlich weitergegeben.
Hieraus resultieren verschiedene Problemzusammenhänge, je nachdem aus welcher Perspektive man mit einem Erbfall konfrontiert wird.
Selten werden frühzeitig Überlegungen angestellt, was im Falle des Ablebens mit dem hinterbliebenen Vermögen passieren soll.
Hier steht die Beratung des Erblassers im Vordergrund. Zunächst sind daher die Familienverhältnisse und die Ermittlung des letztwilligen Zieles und deren Realisierung nötig. Ferner müssen diese Ziele mit Hilfe der erbrechtlichen Instrumentarien (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Erbeinsetzung, Ersatzerbeinsetzung, Enterbung, Vermächtnis, Auflagen, bedingte Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament, Teilungsanordnung/Teilungsausschluß, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsentzug, Pflichtteilsbeschränkung, Abfindung von Ersatzansprüchen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Verzicht auf Anfechtungsrechte, Verzicht auf Zugewinnausgleich, erbvertragliche Verfügungsbeschränkung unter Lebenden, vorweggenommene Erbfolge) verwirklicht werden.
Auf der anderen Seite gewinnt die Beratung der Hinterbliebenen eine enorme Rolle. Hier müssen zunächst die gesetzlich Begünstigten festgestellt und der Inhalt der letztwilligen Verfügung (Auslegung) festgestellt werden. Danach ist über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bzw. ggf. Beantragung einer Nachlaßverwaltung zu beraten. Dem schließt sich dann die Frage der Erbauseinandersetzung, der Pflichtteilsrechte bzw. Pflichtteilsansprüche sowie die Erbenhaftung und ihre Beschränkung an.